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Solvency II
Optimierung
Bewertung
Berichterstattung

Das regulatorische Rahmenwerk für die Kapitalunterlegung von Versicherungen bietet insbesondere im Bereich Fremdkapital, Infrastruktur und Beteiligungen Möglichkeiten der Optimierung durch unsere Beratung.

BB Alternative Partners erstellt Einschätzungen zu zukünftigen Kapitalunterlegungen gem. Solvency II als unterstützendes Dokument für das Marketing eines Fondsproduktes. Aus der verfolgten Strategie wird ein Beispielportfolio abgeleitet, die Vermögensgegenstände des Portfolios werden qualifiziert und die Kapitalunterlegung wird simuliert über die Fondslaufzeit.

Das quartalsweise Reporting auf der Grundlage des Tri-Partite-Template (TPT) der FinDatEx ist hoch automatisiert und durch mehrere Qualitätsprüfungsebenen abgesichert.
 

Basel III – IV

Die CRR bzw. CRD in ihren aktuellen Fassungen sind die relevanten Grundlagen für die Kapitalunterlegung der Aktiva von Banken.

Unsere Beratung führt im Bereich der Alternativen Investments zu einer Optimierung der Kapitalunterlegung für Banken-Investoren. Zu vermeiden ist die Einstufung als „Position mit besonders hohem Risiko“ z.B. durch fehlende Transparenz.

BB Alternative Partners erarbeitet Einschätzungen zur notwendigen Kapitalunterlegung für Banken als Fondsinvestoren, die von einem Fondsmanager als Marketingunterstützung für sein Produkt verwendet werden können. Aus der verfolgten Strategie wird ein Beispielportfolio abgeleitet, die Vermögensgegenstände des Fonds werden qualifiziert und die Kapitalunterlegung simuliert.

Unser Basel-Reporting ist vielfach erprobt und das Team extrem erfahren bei der Qualifizierung der Aktiva. Die umfangreichen Ressourcen und ein mehrstufiges Qualitätsmanagementsystem ermöglichen es BB Alternative Partners, das Reporting kurzfristig und prüfungssicher bereitzustellen.
 
 

VAG

Berichte entsprechend dem Versicherungsaufsichtsgesetz bspw. für bestimmte Pensionseinrichtungen in Deutschland erstellen wir auf Fonds- und Portfolioebene (Aggregation). Auf der Basis bewährter Vorlagen wird das Reporting zeitnah und mit hoher Genauigkeit zur Verfügung gestellt.
 

Offenlegungs-verordnung

Für Fonds, die unter Artikel 8 oder 9 SFDR klassifiziert sind, ergeben sich umfangreiche Reporting-Pflichten. Dies verursacht für Manager und Portfolio-Unternehmen wie auch Endinvestoren einen hohen Mehraufwand wie zum Beispiel durch die Erhebung und Berechnung der Principal Adverse Impact (PAI)-Kennzahlen und die Befüllung der EET-Templates.